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Der "Energiepass" für Häuser ...

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Wohngebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wurde der Bauantrag vor November 1977 gestellt, dann muss man sich einen "Bedarfsausweis" erstellen lassen, der mehr Aufwand verursacht. Dazu sind Planunterlagen (am besten mit der Baubeschreibung) und ein Vor-Ort Termin erforderlich. Ist das Haus jüngeren Datums, dann reicht auch ein deutlich günstigerer "Verbrauchsausweis". Dazu sind - neben den grundsätzlichenAngaben zum Haus - Baujahr der Heizung und Heizungstyp sowie der Energieverbrauch der letzten 3 Abrechnungsjahre (Öl oder Gas) anzugeben.

Hier finden Sie alle Informationen und den Energieausweis-Check für Hausbesitzer.




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