Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen. (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtungen etc.). Unser Provisionsanspruch entsteht und ist fällig mit Abschluss des Kaufvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provision ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.